Informationen über Silberbarren

Barren sind seit jeher eine beliebte Form, um Silber zu lagern. Besonders beliebt sind die Barren der traditionsreichen Hersteller Degussa, Umicore und Heraeus. Diese haben eine Reinheit von 999,0 von 1000 Teilen Silber. Vereinzelt existieren bereits Barren ab 1 Gramm, aber die klassischen Größen sind

  • 1 Feinunze (= 31,1035 Gramm)
  • 50 Gramm
  • 100 Gramm
  • 250 Gramm
  • 500 Gramm
  • 1 Kilo

Für größere Analgenklassen gibt es noch Barren mit 5 und 15 Kilogramm Gewicht. Barren bis 500 Gramm werden meist geprägt, die größeren Barren werden gegossen. Neben dem Gewicht, das bei kleineren Silberbarren in Gramm und bei größeren in Feinunzen angegeben ist, werden meist auch das Herstellerlogo und bei größeren Barren auch eine Seriennummer eingeprägt.

Wie auch bei den Goldbarren gilt bei den Silberbarren der Grundsatz, dass größere Barren einen geringeren Ausgabeaufschlag aufweisen und deshalb ein besseres Preis-/Mengenverhältnis bieten. Im Gegensatz zu den Goldbarren, die meist sehr schlicht geprägt sind, existieren bei den Silberbarren, vor allem in der 1 Unzengröße, auch Motivbarren. Je nach Anbieter und Gelegenheit werden dabei Motive, wie z.B. Jubiläen, berühmte Persönlichkeiten usw., auf die Rückseite des Barrens geprägt. Die Barren werden dann mit einem – meist hohen – Aufschlag im Vergleich zum normalen Silberbarren verkauft.

Im Gegensatz zu Silbermünzen, die mit 7% Mehrwertsteuer belegt sind, fallen bei Barren 19% Mehrwertsteuer an. Die Ausnahme von der 19% Mehrwertsteuerbelastung bilden die sogenannten Münzbarren. Dabei handelt es sich um Barren, die auch als gesetzliches Zahlungsmittel gelten und deshalb nur mit 7% Mehrwertsteuer belegt sind. Die bekanntesten und beliebtesten Münzbarren sind die Cook Island Barren. Sie gelten in dem pazifischen Inselstaat als gesetzliches Zahlungsmittel. Der 1 Kilo-Barren hat beispielsweise einen Nennwert von 30 Dollar, wobei der Materialwert um ein Vielfaches höher ist. Inzwischen werden auch Münzbarren, die im Pyrenäenstaat Andorra als gesetzliches Zahlungsmittel gelten, gehandelt.

Relativ neu sind die sogenannten Münzstangen. Um Produktionskosten zu sparen und gleichzeitig in den Genuss der 7% Mehrwertsteuer zu kommen, werden Silberstangen auf beiden Seiten mit einer Münzprägung der Cook Islands versehen, was sie zu einem gesetzlichen Zahlungsmittel macht.

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